Abrechnung für Seniorennachmittag&Ausflüge über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) möglich * Abholung nur bei Seniorennachmittag&Ausflügen *Frauentreff&Spieleabend:10€ Unkostenbeitrag (Getränke &Snacks) *Anmeldung für alle Treffen bis Montag erforderlich*Workshops&Kreativangebote: Termine folgen* Änderungen vorbehalten
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Sie brauchen Hilfe im Alltag? Wir sind für Sie da
Als mobile Alltagsbetreuung unterstützen wir Senioren, Menschen mit Behinderung und psychisch kranke Menschen bei vielen Dingen, die ihnen alleine zu anstrengend, beschwerlich, kompliziert oder auch langweilig werden.
Abrechnung ist Privat oder über die Krankenkasse (Pflegegrad 1-5) möglich. Eine Anerkennung für die Abrechnung ist vorhanden.
Falls gewünscht, unterstützen wir Sie beim Antrag der Krankenkasse auf einen Pflegegrad.
Jeder der einen Pflegegrad hat, hat Anrecht auf 131 Euro Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Ab Pflegegrad 2 kann zusätzlich Verhinderungspflege genutzt werden.
Für nähere Informationen stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung.
Unser niederschwelliges Betreuungs- und Entlastungsangebot ist ein auf Dauer regelmäßiges, kontinuierliches Angebot für Pflegebedürftige und deren Angehörigen und Bezugspersonen.
Die Betreuung bzw. die Erbringung von den Entlastungsleistungen erfolgt, nach persönlicher Abstimmung, im Laufe des Tages.
Es kann monatlich maximal ein Umfang von 3 Stunden pro Pflegebedürftigen erfolgen, sollte ein Guthaben zur Verfügung stehen, können mehrere Stunden genutzt werden. Ab PG 2 kann die Verhinderungspflege auch für zusätzliche Entlastungsstunden genutzt werden.
Die Leistungserbringung erfolgt vor Ort und in der häuslichen Umgebung.
Seit Juni 24 bieten wir einen regelmäßigen Seniorennachmittag in einer kleinen Gruppe an, zusätzlich findet 1x im Monat ein gemeinsamer Ausflug im Rahmen der Betreuungsleistungen §45b statt. Bei interesse sprechen Sie uns gern darauf an. Abholung ist möglich. Für eine bessere Organisation bitten wir um Anmeldung bis spätestens Montag der jeweiligen Woche.
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Hinweis zum Fahrdienst (§45b SGB XI):
Unser Fahrdienst erfolgt ausschließlich im Rahmen der Alltagsbetreuung (z. B. Arztbesuche, Einkäufe, soziale Termine).
Es handelt sich nicht um einen Taxi- oder Krankentransport.
Hinweis zur Hauswirtschaft:
Hauswirtschaftliche Unterstützung erfolgt ausschließlich gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person und unterstützend.
Eine vollständige Reinigung des gesamten Haushalts wird nicht angeboten.